Allgemeine Verkaufs- und Geschäfts­bedingungen

 

1. Geltungsbereich

Allen Vertragsabschlüssen mit ulti med Products (Deutschland) GmbH (nachfolgend umpD) liegen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart worden ist, die nachfolgenden Bedingungen zugrunde. Dies gilt auch für Einzelverträge, soweit in diesen ausdrücklich auf die Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen verwiesen wird. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers binden umpD nicht, es sei denn, dieses ist ausdrücklich vereinbart worden.

2. Vertragsgegenstand

Vertragsgegenstand sind die durch umpD in gesonderter Auftrags-bestätigung festgeschriebenen Vertragsinhalte basierend auf einem von umpD abgegebenen Verkaufs- oder vom Käufer abgegebenen Kaufangebot. Sofern der Käufer eine von umpD übersandte Auftragsbestätigung nicht unverzüglich rügt, gilt der Inhalt als genehmigt, auch wenn er von vorangegangenen Angeboten abweichen sollte. Dieses gilt nicht bei vorsätzlichen Abweichungen zu Lasten des Vertragspartners von ursprünglichen Verhandlungsinhalten. umpD ist berechtigt, den Vertragsgegenstand dem neuesten Stand der Technik anzupassen, ohne daß dieses dem Vertragspartner mitgeteilt oder von diesem genehmigt werden muß. Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, eine solche Anpassung als Abweichung vom ursprünglichen Verhandlungsinhalt zu betrachten.

3. Lieferung

Lieferdaten sind nur als nicht obligatorische Termine zu betrachten, ein rechtzeitig angezeigtes und unverschuldetes Überschreiten entfaltet keine Verzugswirkung. Vielmehr wird eine angemessene Nachfrist in Gang gesetzt. Der Auftraggeber ist jedoch berechtigt, bei Terminüberschreitungen von mehr als vier Wochen nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist die Erfüllung zu verweigern. Terminüberschreitungen aufgrund von höherer Gewalt und sonstiger unvorhergesehener Ereignisse, die nicht in der Sphäre von umpD liegen, hat umpD ebenfalls nicht zu vertreten. Unabhängig von Lieferfristen ist umpD berechtigt, Bestellungen unverzüglich zu erfüllen. Teillieferungen sind zulässig. Unmöglichkeit der Lieferung hat umpD nicht zu vertreten, wenn diese auf Umständen basiert, die nicht in der Sphäre von umpD liegen.

4. Preise

Listenpreise sind freibleibend. Es gelten die am Tage der Auftragsbestätigung gültigen Preise. Alle angegebenen Preise sind Nettopreise und verstehen sich exklusive Versand- und Versicherungskosten und gesetzlicher Mehrwertsteuer.

5. Zahlungsbedingungen

Rechnungen sind grundsätzlich innerhalb von 10 Tagen rein netto fällig und zahlbar, spätestens bis zum angegebenen Zahlungsdatum. Bei Zahlungsverzug werden Mahnkosten in Höhe von 10,00 € berechnet. Teilzahlungen des Käufers werden zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und der Restbetrag auf die Hauptforderung verrechnet. Der Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unstreitig sind. Im Falle von Teillieferungen und Zahlungsverzug ist umpD berechtigt, Folgelieferungen entgegen vorangegangener Zahlungsvereinbarungen nur noch gegen Vorauskasse auszuliefern.

6. Eigentumsvorbehalt

Die von umpD gelieferten Waren verbleiben bis zur Erfüllung sämtlicher aus der Geschäftsverbindung gegenüber dem Käufer bestehender und fälliger Ansprüche im Eigentum von umpD. Der Käufer ist, vorbehaltlich abweichender Regelungen, berechtigt, die Waren weiterzuverarbeiten oder zu veräußern. Bei Weiterverarbeitung tritt die neu entstandene Sache an die Stelle der Vorbehaltssache. Im Falle der Weiterveräußerung gilt die dafür erlangte Forderung schon heute als an UmpD abgetreten.

7. Gefahrenübergang/Versand

Die Gefahr des Untergangs geht mit Übergabe der Sache an ein Transportunternehmen, welcher Art auch immer, auf den Käufer über. Bei Verzögerung der Übergabe aufgrund von Umständen, die der Käufer zu vertreten hat, geht die Gefahr im Moment der Anzeige und der Möglichkeit des Versandes auf den Käufer über. Der Versand der Ware erfolgt auf Gefahr und Kosten des Käufers. Die Wahl des Versandweges obliegt grundsätzlich umpD.

8. Abnahme/Mängelrüge

Mängelrügen bezüglich erkennbarer Mängel der gelieferten Ware sind innerhalb von 5 Werktagen nach Erhalt schriftlich gegenüber umpD anzuzeigen. Erfolgt eine entsprechende Rüge nicht oder nicht rechtzeitig, so gilt die erhaltene Lieferung als vertrags – und ordnungsgemäß. Etwaige Gewährleistungsansprüche stehen dem Käufer diesbezüglich nicht zu.

9. Gewährleistung

Der Käufer ist in seinen Gewährleistungsrechten grundsätzlich auf Nachlieferung beschränkt. Eine Nachlieferung erfolgt unentgeltlich, soweit die gelieferten Waren die in dem Vertrag beschriebenen Produktanforderungen nicht erfüllen, die Ware noch in der von umpD gelieferten Form vorliegen und die Mängel rechtzeitig angezeigt worden sind. Sollte sich herausstellen, daß auch durch Nachlieferung aufgrund von UMPD zu vertretender Umstände keine vertragsgemäße Erfüllung erreicht wird, so ist der Käufer nach Fristsetzung zur Wandlung oder Minderung berechtigt. Bei Warenlieferungen, die von Dritten erstellt und von umpD nur durchgehandelt werden, gelten die Gewährleistungsrechte, die umpD gegenüber dem Hersteller hat, in dem Moment der Lieferung an den Käufer als an diesen abgetreten. umpD übernimmt darüber hinaus nur Gewährleistung wie oben beschrieben und für den Fall, daß der Käufer bei dem Hersteller keine Gewährleistung erlangen kann.

10. Haftung

umpD übernimmt keinerlei Haftung für Schäden, die auf der Verwendung vertragsgemäß gelieferter Waren beruhen. Eine Haftung für Schäden, die nicht auf grob fahrlässig oder vorsätzlichem Verhalten von umpD bzw. seiner Mitarbeiter beruhen, ist ausgeschlossen. Soweit der Geschäftsabschluß auf Grund von Dritten/Herstellern getätigter Prospektangaben zustande gekommen ist, übernimmt umpD keine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit dieser Angaben. Eine Haftung von umpD ist betragsmäßig auf die Leistung der Betriebs-/Produkthaftpflichtversicherung begrenzt.

11. Erfüllungsort/Gerichtsstand/

     Anwendbares Recht/Teilnichtigkeit

Erfüllungsort ist, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, für alle Vertragsbeteiligten Ahrensburg bei Hamburg. Sind beide Parteien Vollkaufleute ist ausschließlicher Gerichtsstand Ahrensburg. Ausschließlich Deutsches Recht findet Anwendung unter anerkanntem Ausschluß des UN-Kaufrechts. Teilnichtigkeit einzelner Bestimmungen führt nicht zur Gesamtnichtigkeit dieser Allgemeinen Bedingungen.